Bis zu 1.500 Euro Förderung für Markeneintragungen

07.10.2022

Du möchtest noch in diesem Jahr einen neuen Produktnamen, ein Logo oder ein Geschmacksmuster schützen lassen? Dann haben wir eine tolle Nachricht für dich: Mit einer aktuellen Förderung der EU kannst dir hierfür noch bis zum 16. Dezember 2022 einen Betrag von bis zu 1.500 € erstatten lassen!

Dieses Finanzhilfeprogramm ("KMU-Fonds" bzw. "SME Fund") ist eine Initiative der Europäischen Kommission und soll es kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern, ihre Marken und Designs schützen zu lassen.

Was genau wird gefördert?

Die Anmeldungen neuer Marken oder Geschmacksmuster (Designs). Aber Achtung: Diese Förderung gilt nicht für bereits angemeldete bzw. eingetragene Marken sowie Designs und auch nicht für die Verlängerung von Schutzrechten!

Wer erhält die Förderung?

Berechtigt für einen Antrag sind grundsätzlich alle KMU, die ihren Firmensitz in der EU haben und eine Umsatzsteuernummer (UID) besitzen. Außerdem ist Voraussetzung, dass das Unternehmen im Jahr 2022 noch keine EU-Finanzhilfe zur Eintragung von Marken oder Designs in Anspruch genommen hat. Die genauen Voraussetzungen findest du im FAQ des SME Fund. Hier findest du außerdem eine Liste mit Auschlusskriterien für die Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung durch die EU erstattet dir bis zu 75% der Amtsgebühren des Markenamtes (bis zu einem Maximalbetrag von 1.500 €). Die Mittel sind allerdings streng limitiert und die Förderungen werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Außerdem endet der Antragszeitraum vorzeitig, sollten die Mittel vor dem 16. Dezember diesen Jahres erschöpft sein. Also: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Wie läuft die Förderung ab?

Schritt 1: Antrag auf Förderung

Zunächst musst du dich auf der Website des KMU-Fonds registrieren und das entsprechende Antragsformular ausfüllen. Dieses reichst du dann inklusive aller nötigen Unterlagen ein. Die Bewilligung der Förderung erfolgt im Regelfall innerhalb der nächsten zwei Wochen. Der Finanzhilfebeschluss inklusive des Gutscheins, den du dann erhältst, ist für vier Monate nach Bewilligungsdatum gültig. Innerhalb dieses Zeitraums musst du deine Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung beantragen.

Schritt 2: Markenanmeldung

Nach Bewilligung der Finanzhilfe reichst du die Markenanmeldung ein.

Schritt 3: Antrag auf Erstattung der Amtsgebühren

Sobald du die Rechnung für die Markeneintragung (zunächst aus eigener Tasche) bezahlt hast, kannst du die Erstattung der Amtsgebühren entsprechend der Förderung beantragen. Voilà! Das Geld ist innerhalb des nächsten Monats auf deinem Konto!

Wenn du noch nicht so recht weißt, wie du die Sache angehen sollst, dann zögere nicht, mit dem Anwalt / der Anwältin oder Steureberater*in deines Vertrauens zu sprechen. Auch kannst du dich gerne an uns wenden - wir helfen dir gerne!

Quellen: Hier findest du weiterführende Infos

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte schau dich auf der Seiten des EUIPO und des SME Funds.

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