20.000 Euro für deinen Webshop - Verlängerung bis September 2021

07.07.2021

In unserem letzten Artikel zur Überbrückungshilfe III haben wir euch verraten, dass es eine Förderung für Unternehmen gibt, die dafür sorgt, dass du neben der Überbrückungshilfe selbst bis zu 20.000 Euro vom Staat für die Investition in die Digitalisierung. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September

Nun hat die Bundesregierung beschlossen, diese Möglichkeit zu verlängern. Für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige gibt es nun die Überbrückungshilfe III Plus. Sie läuft bis zum 30. September 2021.

Die Überbrückungshilfe III wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Die bewährte Fixkostenunterstützung ermöglicht es Unternehmen und Soloselbständigen, Zuschüsse zu den Fixkosten zu erhalten. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahre 2019 um mehr als 30 Prozent. Bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Und für besonders betroffene Branchen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel gibt es zusätzliche Regelungen.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Was hat sich verändert?

  • Die Antragsfrist selbst wurde bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.
  • Außerdem gibt es eine Erweiterung der Antragsberechtigung: Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, sind jetzt antragsberechtigt.

Diese und weitere Änderungen findet ihr auf der Seite zur Überbrückungshilfe des Ministeriums für Wirtschaft und Energie.

Und wenn du dich jetzt fragst:

  • wie du den Antrag stellen kannst,
  • wer berechtigt ist und
  • was passiert, wenn du den Antrag bereits gestellt hast, aber das Thema Onlineshop bisher nicht berücksichtigt hast,

dann erfährst du dazu mehr in unserem Artikel vom 24. März 2021 oder du meldest dich bei uns ;-) marketing@ideenkind.com oder direkt per Telefon unter 0621 15307451.

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