10.000 Euro Förderung für Webseite, Social Media und mehr

14.10.2021

Die Überbrückungshilfe III Plus bringt weitere 10.000 Euro Förderung zur Digitalisierung mit sich, für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021. Wenn dein Unternehmen antragsberechtigt ist, kannst du also zusätzlich zu der Unterstützung auch eine Förderung erhalten, die die Existenz deines ideenKiNDes für die Zukunft sichern soll. Wir verraten dir die wichtigsten Fakten und sind gerne bereit, dich darüber hinaus kostenfrei zu beraten.

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Du möchtest herausfinden, ob deine Marke noch mehr Potenzial hat? Lass uns reden. Wir bieten dir 30 Minuten Analyse und konkrete Empfehlungen zur Entwicklung deines Markenauftritts sowie deiner Webseite. Damit du künftig mehr Wunschkund*innen und Bewerber*innen anziehst, dein Wettbewerb nicht an dir vorbei zieht und deine Kund*innen bereit sind, den Preis zu bezahlen, den dein Produkt wert ist.

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10.000 Euro vom Staat für deine Webseite - Was genau wird gefördert?

Auf der Seite des Ministeriums für Finanzen findest du dazu alle Informationen. Unter 2.4, Paragraph 17 findest du erst einmal den Hinweis über "Investitionen in Digitalisierung bis zu maximal 10.000 Euro im Förderzeitraum" und es wird auf Anhang 3 verwiesen. Dieser wiederum führt auf, wie du diese 10.000 Euro nutzen darfst:

  • Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
  • Eintrittskosten bei großen Plattformen
  • Lizenzen für Videokonferenzsystem
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
  • Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Investitionen digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing und so weiter)
  • Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
  • Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen zum Beispiel "am Tisch per Handy ordern"
  • Entwicklung oder Anpassung App für Kundenregistrierung
  • Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service Angebote (Kamera, Mikrofon und so weiter)
  • Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind
  • Förderungsfähig sind auch Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO).

Mit folgenden Leistungen können wir dich und dein ideenKiND unterstützen:

  • Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
  • nvestitionen digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing und so weiter)
  • Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
  • Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
  • Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind

Wer genau kann die Förderung beantragen?

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Wobei die Grenze entfällt bei Unternehmen, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind: Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Bis wann kann die Förderung beantragt werden?

Erstanträge und Änderungsanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Wie läuft die Beantragung?

Du sprichst entweder mit dem Steuerberater / der Steuerberaterin deines Vertrauens oder du redest ganz einfach mit uns.

Wir helfen dir gerne und arbeiten mit einer zuverlässigen und klugen Steuerberaterkanzlei zusammen, die den Antrag für dich übernehmen kann. Klingt gut. Oder? ;-)

Und wenn ich den Antrag bereits gestellt habe?

Es spielt keine Rolle, ob du bereits beantragt hast oder erst beantragst. In beiden Fällen kannst du zusätzlich bis zu 10.000 Euro für deine Investition in die Digitalisierung fördern lassen.

Du möchtest loslegen und endlich deinen Webshop bauen lassen?

Sprich uns an! Wir haben Erfahrung und helfen dir, den perfekten Onlineshop für dein ideenKiND auf die Beine zu stellen. Auch wenn du deine Webseite aktualisieren möchtest oder du mit Facebook oder Instagram Hilfe brauchst, sind wir dein Ansprechpartner.

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Oder schreib uns einfach: marketing@ideenkind.com

Hier findest du all unsere Leistungen wie Webdesign, Onlineshop, Social Media Begleitung und mehr.

Und falls du dich fragst, wer jetzt schon mit einer Webseite von ideenKiND arbeitet, dann schau doch mal bei unseren ideenKiNDern vorbei:

JB Rädervertrieb       |       Eulen Ludwigshafen       |       Huber Consulting       |       Hotels Münnerstadt       |       Kavran Baggerbetrieb       |       und viele weitere....

 

Wir haben schon einmal über die Förderung zur Überbrückungshilfe gesprochen. Dazu findest du mehr in unserem Video

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte schau dich auf der Seiten des Ministeriums für Finanzen um oder kontaktiere uns, damit wir eine konkrete Beratung für dich anbieten können.

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